Pressemitteilung

Thomas Seitz: Zielrichtung beim Lobbyregistergesetz muss ein Maximum an Transparenz sein

Berlin, 24. Juni 2023. Zum Gesetzentwurf zur Änderung des Lobbyregistergesetzes der Bundesregierung sowie dem von der AfD-Fraktion eingebrachten Gesetzesentwurf zur „Änderung des Gesetzes zur Einführung eines Lobbyregisters für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und gegenüber der Bundesregierung (Lobbyregistergesetz)“ erklärt der AfD-Abgeordnete Thomas Seitz, ordentliches Mitglied des Ausschusses für Geschäftsordnung:

„Um wirkliche Transparenz zu schaffen, müssen sowohl der legislative, als auch der exekutive Fußabdruck für Gesetze als Ergänzung zum Lobbyregister vorgesehen werden, daher stimmt die AfD-Fraktion dem Gesetzentwurf der Regierung nicht zu. Eine Erweiterung der Kriterien, nicht eine Aufweichung durch Ausnahmen muss die Zielrichtung beim Lobbyregistergesetz sein, um ein Maximum an Transparenz zu schaffen. Außerdem verlangen wir, dass der Geltungsbereich bereits auf Referentenebene gilt und dass Ministerien und Behörden verpflichtet sind, sämtliche Kontakte zu Interessenvertretern zu dokumentieren. Nach derzeit geltendem Recht werden Auftraggeber der Lobbyisten, Themenfelder sowie der personelle und finanzielle Aufwand der Lobbytätigkeit bei Bundestag und Bundesregierung abgefragt. Ob diese Einträge stimmen, überprüft die Bundestagsverwaltung.

Zwar ist der vorgelegte Entwurf zur Nachbesserung des Lobby-Register-Gesetz grundsätzlich zu begrüßen und enthält Vorschläge, die zur Verbesserung der Transparenz dienen könnten; auch ist zu begrüßen, dass Interessenvertretungen nun klar benennen müssen, welche Gesetze sie beeinflussen wollen, dass Lobbyagenturen Ziel und Umfang ihrer Aufträge transparent machen müssen und dass finanzielle Angaben nicht mehr verweigert werden können.

Der von der Regierung vorgelegte Entwurf enthält jedoch nach wie vor eine viel zu hohe Zahl von pauschalen Ausnahmen von der Registrierungspflicht. Zentrale Akteure, wie Arbeitgeberverbände, Gewerkschaften und Kirchen sind immer noch von der Registrierungspflicht ausgenommen. Eine Privilegierung dieser einflussreichen, weil finanzstarken Akteure ist sachlich nicht gerechtfertigt. Zudem wird die Liste der Akteure, die sich nicht registrieren lassen müssen, auch noch erweitert. Ausgenommen sind Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts oder wer diplomatische oder konsularische Tätigkeiten wahrnimmt. Laut Koalitionsvertrag sollte der Ausnahmekatalog verkleinert werden.

Auch wird der Geltungsbereich nicht wie im Koalitionsvertrag vorgesehen, auf die Referenten erweitert, sondern nur auf die Ebene der Referatsleiter. Danach soll jedem Gesetzentwurf eine Auflistung aller Interessenvertreter beigefügt sein, die an dem Entwurf mitgewirkt haben. Dies hatte die SPD selbst in einem Gesetzesentwurf 2011 gefordert und auch in ihrem jetzigen Koalitionsvertrag so vereinbart.“

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