Antrag

Abteilungen für Kurzzeitpflege in Krankenhäusern bundesweit einrichten – Krankenhausstandorte erhalten und stärken

Berlin, 7. Februar 2023. Im Anschluss an eine Krankenhausbehandlung führt das Fehlen von Kurzzeitpflegeplätzen oftmals dazu, dass Patienten in Krankenhäusern über das für die Akutbehandlung notwendige Maß hinaus verbleiben. Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) wurde im Jahre 2021 ein Anspruch der Patienten auf Übergangspflege eingeführt. Diese soll auch ohne Feststellung einer Pflegebedürftigkeit nach SGB XI unmittelbar nach der stationären Behandlung für maximal zehn Tage pro Krankenhausaufenthalt zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in dem Krankenhaus möglich sein, in dem die stationäre Behandlung stattfand.

Ein Pilotprojekt in Nordrhein-Westfalen (NRW) ermöglicht Kurzzeitpflegeplätze in Krankenhäusern anzubieten, die für eine eng begrenzte Zeit von maximal acht Wochen im Anschluss an eine Krankenhausbehandlung die notwendige pflegerische Versorgung sicherstellen können. Die Landesregierung von NRW hat das Modellprojekt mit den Pflegekassen und der Krankenhausgesellschaft NordrheinWestfalen (KGNW) vereinbart. Nordrhein-Westfalen ist damit das erste Bundesland, in dem Krankenhäuser freie Ressourcen für die Kurzzeitpflege nutzen können. Entsprechende Versorgungsverträge wären zwischen den Kliniken und den Landesverbänden der Kostenträger zu schließen. Die Problematik besteht aber nicht nur in NRW, sondern bundesweit.

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