Pressemitteilung

Andreas Bleck/Sebastian Münzenmaier: AfD-Fraktion begrüßt Urteil des OLG Frankfurt zur Stärkung von Fluggastrechten

Berlin, 07. Februar 2022. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat mit seinem Urteil (Az. 1 U 220/20) festgehalten, dass Fluggästen unter bestimmten Umständen Schadensersatz von der Bundesrepublik Deutschland zusteht, wenn sie aufgrund überlanger Kontrollzeiten ihre Flüge verpassen.

Dazu erklärt der verbraucherschutzpolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Andreas Bleck:

„Meine Fraktion begrüßt es, dass das Oberlandesgericht Frankfurt mit seinem Urteil die Rechte von Fluggästen gestärkt hat. Staatliches Handeln darf nicht von Schadensersatzansprüchen ausgeschlossen sein. Ich hoffe, dass das Urteil zu einem Umdenken bei der Planung und Organisation von Sicherheitskontrollen an Flughäfen in ganz Deutschland beitragen wird und sich Flugreisen in Zukunft für Verbraucher angenehmer gestalten.“

Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende und tourismuspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Sebastian Münzenmaier, ergänzt:

„Das Urteil setzt ein wichtiges Zeichen für alle Flugpassagiere. Nicht nur Fluggesellschaften müssen sich an Fluggastrechte halten, sondern auch der Staat haftet, wenn Fluggäste wegen überlangen Gepäck- oder Personenkontrollen einen Flug verpassen. Die Passagiere müssen lediglich die Empfehlungen des Flughafenbetreibers oder die Vorgaben der Fluggesellschaft zum rechtzeitigen Erscheinen am Flughafen einhalten. Dann greift die Staatshaftung, wenn der Flieger weg ist.“

 

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