Kommission zur Reform des Wahlrechts und zur Modernisierung der Parlamentsarbeit

Mitglieder

Albrecht Glaser
Ordentliches Mitglied & Obmann

KOMMISSION ZUR REFORM DES WAHLRECHTS UND ZUR MODERNISIERUNG DER PARLAMENTSARBEIT

Der Deutsche Bundestag hat auf Grundlage des § 55 Bundeswahlgesetz am 16. März 2022 die Einsetzung einer Kommission zur Reform des Wahlrechts und zur Modernisierung der Parlamentsarbeit beschlossen (Drucksache 20/1023).

Aufgabe der Kommission soll es sein, sich auf der Grundlage der Prinzipien der personalisierten Verhältniswahl mit Maßnahmen zur effektiven Verkleinerung des Bundestages in Richtung gesetzlicher Regelgröße zu befassen und Empfehlungen zu erarbeiten, die eine gleichberechtigte Repräsentanz von Frauen und Männern im Deutschen Bundestag ermöglichen. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Modernisierung der Parlamentsarbeit. Hier wird sich die Kommission zum Beispiel mit Möglichkeiten der Digitalisierung und Bürgerbeteiligung beschäftigen. Weitere Themen sind die Absenkung des aktiven Wahlalters auf 16 Jahre, die Dauer der Legislaturperiode und die Begrenzung von Amts- und Mandatszeiten. Zu all diesen Themenfeldern soll die Kommission Empfehlungen erarbeiten.

Die 26 Mitglieder der Kommission setzen sich aus dreizehn Abgeordneten und einer gleichen Anzahl von Sachverständigen zusammen. Die Kommission hat dem Deutschen Bundestag bis zum 31. August 2022 einen Zwischenbericht (Drucksache 20/3250) mit Empfehlungen zur effektiven Verkleinerung des Bundestages vorgelegt und hat spätestens bis zum 30. Juni 2023 einen Abschlussbericht vorzulegen.

Vertreter und Obmann in der Kommission ist Albrecht Glaser, der mit seinem umfassenden Sachverstand die AfD-Positionen nachdrücklich in die Kommissionsarbeit einbringt. Entsprechend enthält der Zwischenbericht zu allen bereits behandelten Themen Sondervoten. Der AfD-Abgeordnete empfiehlt zum Beispiel den Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zur Änderung des Bundeswahlgesetzes aus der vergangenen Wahlperiode (Drucksache 19/22894), den er als Reformvorschlag in die Kommission eingebracht hatte, unverändert anzunehmen. Abweichend vom Koalitionsvorschlag plädiert er dafür, Wahlkreise, deren Erststimmensieger keine Zweitstimmendeckung vorweisen, ohne Direktmandat zu lassen und somit auf ein Ersatzstimmenverfahren zur Besetzung zu verzichten („Vakanzmodell“). Die verfassungsrechtliche Problematik der Einführung einer „Ersatzwahl“ scheint nicht lösbar. Die unterschiedliche Form der wahlrechtlichen Legitimation durch Erststimme oder Ersatzstimme für die identische Funktion eines Wahlkreisabgeordneten kann nach Ansicht Glasers unter Gleichheitsgesichtspunkten nicht verfassungsgemäß sein.

Der AfD-Obmann in der Wahlrechtsreformkommission des Bundestages kritisiert unter anderem auch die Pläne einer Absenkung des Wahlalters für das aktive Wahlrecht auf 16 Jahre.

Glaser in seiner Presseerklärung vom 23.09.22 zum Europawahlrechtsänderungsgesetz: „Der Ampel-Vorschlag (hier zum Europa-Wahlrecht) ist als weiteres Gesetzes-Geschütz zu deuten, das auch gegen das derzeitige Bundestagswahlrecht ab 18 Jahren in Stellung gebracht wird. Das Bundestagswahlrecht wird weiter umzingelt: Bereits jetzt ist Wählen ab 16 Jahren in der Mehrzahl der Bundesländer bei Kommunalwahlen erlaubt, bei Landtagswahlen mit steigender Tendenz und Stand April dieses Jahres bisher in sechs Bundesländern. Die von der Regierungsmehrheit geplante Ausweitung dieses Trends auf Europawahlen würde weiteren Druck auf das Bundestagswahlrecht ausüben. Dieser ist ohnehin aufgrund eines behaupteten gesellschaftlichen Trends und diesen flankierenden politischen Maßnahmen wie § 55 Bundeswahlgesetz, Kommissions-Einsetzungsbeschluss des Bundestages (BT-Drucksache 20/1023), Kommissions-Zwischenbericht (BT-Drucksache 20/3250) und Regierungskoalitionsvertrag zwischen SPD, Bündnis90/Die Grünen und FDP sehr groß.“

Der AfD-Vertreter betont die links-ideologische Getriebenheit der Ampel auf Bundesebene mit 16 wählen zu lassen, obwohl das Grundgesetz das aktive Wahlrecht aus gutem Grund an die Vollendung des 18. Lebensjahres anknüpft. Wählen ab 16 setzt nach Glaser eine angemessene Einschätzung staatlicher und demokratischer Prinzipien und Zusammenhänge voraus. Gleichzeitig aber sind minderjährige und unter elterlicher Sorge stehende Wähler weder voll geschäftsfähig noch werden sie auf der Rechtsfolgenseite im Strafrecht wie Erwachsene behandelt. Hinzu kommt nach Auffassung Glasers, dass in nur wenigen Staaten ein aktives Wahlrecht für unter 18-Jährige gilt, zum Beispiel in Nordkorea, Nicaragua, Kuba. Ist das Votum der Ampel für ein Minderjährigen-Wahlrecht etwa schlicht darin begründet, ihr vermutetes Wählerpotential zu steigern?

Aus Sicht der AfD-Fraktion sollte es folglich kein aktives Wahlrecht für Minderjährige geben; deshalb wird die AfD-Fraktion auch gegen den Gesetzentwurf der Ampel zur Einführung des aktiven Wahlrechts ab 16 Jahren bei Europawahlen stimmen.

Auch das Thema Parität ist äußerst kritisch zu betrachten. Obmann Glaser führte in seinem Sondervotum dazu vielschichtig (u. a.) aus, dass es auch das Recht auf Nichtbetätigung geben müsse. Politisches Engagement sei nicht zwanghaft herbeizuführen.

Gründe für abweichende Verhaltensweisen bei den biologischen Geschlechtern sieht der AfD-Vertreter vorrangig in unterschiedlichen Motiven des jeweiligen Individuums, weniger in strukturellen Gegebenheiten. Deshalb können freiheitlich organisiert auch keine Parteien und Parlamente entstehen, die einer statistischen Abbildung der Geschlechterzusammensetzung der Bevölkerung entsprechen.

Glaser merkt ergänzend an: „In Deutschland gibt es bei rund 61 Millionen Wahlberechtigten ca. 1,2 Millionen Mitglieder in politischen Parteien. Das bedeutet, dass rund 60 Millionen Bürger und Bürgerinnen nahezu niemals die Chance haben, ein Parlamentsmandat zu erringen und dies deshalb, weil sie nicht in die Arena treten, was ihr gutes Recht ist. Dafür gibt es eine Fülle von Motiven, welche die Politik im Zweifel nicht zu interessieren hat. Angesichts dieser Zahl der Chancenlosen ist es ein Glasperlenspiel darüber zu räsonieren, wie die Bevölkerung sozio-demographisch oder geschlechtlich zusammengesetzt ist und dann zu versuchen, bei denen, die in die Arena gehen, eine fiktive Abbildung der Bevölkerungsstruktur nachzubilden für eine Quotenphilosophie zur Vergabe von Parlamentsmandaten.“

Für die AfD-Fraktion gilt: Der Souverän der Demokratie ist das Staatsvolk. Teil dieses Staatsvolkes sind alle Bürger, unabhängig von Ihrem Geschlecht, mit grundsätzlich gleichem Teilhaberecht. Es gibt nicht mehrere Staatsvölker. In welchem Umfang und ob überhaupt die Rechtsinhaber von ihren Rechten Gebrauch machen, ist eine individuelle und freiheitlich getroffene Entscheidung. Eine vormundschaftliche Ersatzvornahme der Rechtsausübung durch den Staat beziehungsweise in Form einer Quotierung von Teilgruppen des Souveräns muss nach Ansicht des AfD-Obmanns insoweit als antidemokratisch angesehen werden. Es handelt sich um ein Missverständnis dessen, was den politischen Prozess ausmacht. Quotenregelungen für Parlamente sind undemokratisch und zielen an der Sache vorbei.

Die AfD-Fraktion bringt auch in die weitere Kommissionsarbeit fundierte Vorschläge und Anregungen ein (zum Beispiel zur Modernisierung der Parlamentsarbeit).