Antrag

Ausgleichsabgabe neu – Mehr Menschen mit Behinderung in Arbeit bringen

Berlin, 14. März 2023. Das Inklusionsbarometer 2022 zeigt verglichen mit der letzten Gesamterhebung 2017 eine verschlechterte Inklusion von Menschen mit Behinderungen am ersten Arbeitsmarkt7. Ursächlich dafür ist offenbar nicht nur die bestehende sogenannte Staffelregelung des § 160 SGB IX, die Arbeitgeber dazu nutzen sich von Ihrer Verpflichtung zur Einstellung von Menschen mit Behinderung frei zu kaufen. Hinzu kommt die große Abhängigkeit der Einstellungsbereitschaft der Arbeitgeber von der konjunkturellen Entwicklung.

Aus Sicht der Arbeitgeber handelt es sich um eine Kosten-Nutzen-Rechnung: Neue Mitarbeiter müssen mindestens ihre Kosten wieder erwirtschaften, was in einem florierenden Unternehmen in einem prosperierenden gesamtwirtschaftlichen Umfeld leichter fällt. Daher sollte das vorhandene arbeitsmarktpolitische Instrumentarium so ausgestaltet werden, dass die strukturelle Beschäftigungsbereitschaft der Unternehmen unabhängig von der konjunkturellen Lage erhöht wird und gleichzeitig eine spürbare Erhöhung der Ausgleichabgabe für die Unternehmen, die überhaupt keine Menschen mit Behinderung beschäftigen vorgenommen wird. Im Hinblick auf die Kosten-Nutzen-Rechnung führt diese Maßnahme dazu, dass der Nutzen einer Beschäftigung jedenfalls die Kosten eines Freikaufs überwiegt. Eine so ausgestaltete Bonus-Malus-Regelung regt die Arbeitgeber zum Handeln an.

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