Antrag

Bevorzugung von Importarzneimitteln beenden – Arzneimittelsicherheit verbessern

Berlin, 20. September 2022. Die als Preisdämpfungsinstrument eingeführte Förderung von Importarzneimitteln hat durch zwischenzeitlich wirksam gewordene andere Einsparinstrumente – insbesondere das Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes (AMNOG), mit dem die Preise der patentgeschützten Arzneimittel reguliert wurden, und die Rabattverträge zwischen pharmazeutischen Unternehmen und Krankenkassen – ökonomisch nur noch eine sehr geringe Bedeutung. Die durch die Importe erreichten direkten Einsparungen betragen nur 0,5 Prozent der Gesamtausgaben für Arzneimittel. Die Bevorzugung von Importarzneimitteln ist zur Kostendämpfung ineffizient. Außerdem bringt sie vermeidbare Arzneimittelsicherheitsrisiken mit sich. „Lange, intransparente und grenzüberschreitende Lieferketten machen Hehlerbanden und Arzneimittelfälschern in der EU das Leben relativ einfach. Ihr Geschäft ist gerade in Deutschland dank der gesetzlichen Quotenförderung besonders lukrativ“, stellte Dr. Christopher Hermann, Vorsitzender des Vorstandes der AOK Baden-Württemberg dazu fest. 

Die Vorsitzenden der Arzneimittelkommissionen der Apotheker und der Ärzte waren Mitglieder der „Task Force Lunapharm“ des Brandenburger Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie zur „Beurteilung von Organisationsstrukturen, Arbeitsabläufen und Ressourcen der Arzneimittelüberwachung im Land Brandenburg sowie Bewertung der Arzneimittelrisiken und der EU- und bundesrechtlichen Rahmenbedingungen“. Im Abschlussbericht 3 vom 18. September 2018 stellen sie fest: „In den vergangenen Jahren hat sich immer wieder gezeigt, dass Importe zunehmend als Zugangsweg für qualitativ minderwertige, gestohlene odergefälschte Arzneimittel genutzt werden (Muckenfuß, 2017), (Sträter, 2017). Die Erfüllung der Importquote nach § 129 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 SGB V verursacht nicht nur erheblichen bürokratischen Aufwand, sondern gefährdet vor allem die Patientensicherheit. Chargenrückrufe sind bei Importarzneimitteln keine Einzelfälle. Lange, grenzüberschreitende und intransparente Lieferketten erhöhen das Risiko für das Einschleusen von qualitativ minderwertigen, gestohlenen oder gefälschten Medikamenten erheblich.“ Darüber hinaus lägen der Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) „viele Fallberichte vor, die aufgrund des veränderten Packungsdesigns oder Arzneimittelnamens zu massiven Irritationen des Patienten führten.“  Der Parallelimport sei ein bevorzugtes Einfallstor für Arzneimittelfälschungen, fördere den Vertrieb minderwertiger Ware, erschüttere das Vertrauen der Patienten und gefährde deren Therapietreue. So lautet das Statement basierend auf einem Expertentreffen im Jahre 2019 in Berlin. Die „Nutzen-Risiko-Abwägung spricht gegen die deutsche Förderklausel für parallel importierte Arzneimittel“.

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