Antrag

Deutsche Minderheit in der Ukraine – Unserer Verantwortung gerecht werden

Berlin, 27. September 2022. Der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine forderte bereits tausende Menschenleben und gefährdet unzählige weitere. Ein Ende des Blutvergießens ist derzeit nicht abzusehen. In Anbetracht dieser Situation erklärt und bekräftigt die Bundesrepublik Deutschland ihre besondere Verantwortung für die in der Ukraine lebende deutsche Minderheit, welche nach Angaben der Bundesregierung rund 33.000 Personen umfasst, sowie ihren Willen, dieser Verantwortung gerecht zu werden (https://www.aussiedlerbeauftragter.de/SharedDocs/downloads/Webs/AUSB/DE/taeti gkeitsbericht-2018- 2019.pdf;jsessionid=324E98D6AF76478D89BA1C6018131858.2_cid364?__blob=p ublicationFile&v=2, S. 19). Der Deutsche Bundestag begrüßt in diesem Zusammenhang, geflüchteten Ukrainern temporären Schutz in der Bundesrepublik Deutschland zu bieten. Er weist zugleich darauf hin, dass die Ukraine 2021 nach Angaben der Bundesregierung zu denjenigen Ländern gehörte, aus denen die meisten Personen unerlaubt in das Bundesgebiet eingereist sind (Bundestagsdrucksache 20/1365). Zudem weist der Deutsche Bundestag die Bundesregierung nochmals auf die Warnungen von Sicherheitsbehörden hin, dass die sehr lückenhafte Registrierung der Flüchtlinge aus der Ukraine Sicherheitsrisiken birgt (Bundestagsdrucksache 20/1347).

Der Deutsche Bundestag begrüßt, dass die Bundesregierung das Verfahren zur Anerkennung als Spätaussiedler für Angehörige der deutschen Minderheit in der Ukraine unmittelbar nach dem russischen Angriff entbürokratisiert hat, hält diese Maßnahme in Anbetracht der Dramatik der Situation aber nicht für hinreichend, (http://deutsche.in.ua/de/news/self_organization/wichtige-informationen.html; https://www.aussiedlerbeauftragter.de/SharedDocs/kurzmeldungen/Webs/AUSB/DE/ 2022/20220311-haertefallverfahren-ukraine.html).

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