Gesetzentwurf

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Gesetz zur Einführung der Direktwahl des Bundespräsidenten)

7. Dezember 2021. A. Problem Der Bundespräsident wird als das Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland gemäß Artikel 54 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG) – anders als in vielen europäischen Nachbarstaaten – nicht direkt vom Volk, sondern von der Bundesversammlung gewählt. Begründet wird dies vorrangig damit, dass eine Direktwahl des Bundespräsidenten und die hiermit verbundene größtmögliche demokratische Legitimation durch das Wahlvolk im direkten Widerspruch zu dessen vom Grundgesetz stark begrenzten Befugnissen stünden. Diese beschränken sich vorrangig auf formelle und repräsentative Akte, direkte Einflussmöglichkeiten auf die Richtlinien der Politik sieht das Grundgesetz für den Bundespräsidenten demgegenüber nicht vor. Gegen eine Direktwahl des Bundespräsidenten wird daher angeführt, dass ihre Einführung zwangsläufig die Forderung nach einer Erweiterung der Befugnisse für das Amt des Bundespräsidenten nach sich zöge, um die aus der Direktwahl resultierende höhere Legitimationswirkung sowie auch, um der Erwartungshaltung, die das Wahlvolk an diese knüpft, gerecht zu werden.

Dies wird vor dem Hintergrund der negativen Erfahrungen, die man in der Weimarer Republik mit einem mit weitreichenden Befugnissen ausgestatteten Reichspräsidenten gemacht hat, zu Recht abgelehnt. Dabei wird jedoch außer Acht gelassen, dass die Einführung einer Direktwahl nicht zwangsweise zu einer Kompetenzerweiterung auf Seiten des Bundespräsidenten führen muss. Eine angeblich überhöhte Erwartungshaltung der Bevölkerung an einen direkt gewählten Bundespräsidenten könnte mittels medialer Aufklärungskampagnen hinsichtlich seiner tatsächlichen Einwirkungsmöglichkeiten auf das politische Alltagsgeschehen im Vorfeld von Wahlen korrigiert werden. Darüber hinaus ist auch zu berücksichtigen, dass die Einführung der Direktwahl des Bundespräsidenten einer repräsentativen Meinungsumfrage zufolge von fast 70 Prozent der Befragten befürwortet wird (vgl. https://yougov.de/news/2016/06/10/zwei-von-drei-deutschen-wurdenbundesprasidenten-g/). In diesem Ergebnis spiegelt sich nicht nur das Interesse der Bevölkerung an einer größeren Beteiligung an den politischen Entscheidungsprozessen im Land wider, sondern auch der Eindruck, dass die Kandidaten für das oberste Staatsamt auf intransparente Weise aufgestellt werden, ohne dass das Volk auf diese Entscheidung direkten Einfluss nehmen könnte. Somit ist die Direktwahl des Bundespräsidenten das geeignete Mittel, um den Stimmen der Bürger mehr Beachtung zu schenken, und um hierdurch zu verhindern, dass die hierzulande weit verbreitete Politikverdrossenheit weiter zunimmt.

Lösung: Der Bundespräsident wird im Rahmen einer allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahl vom Volk gewählt. Hierfür muss Artikel 54 GG entsprechend abgeändert werden. Durch die Direktwahl erhält der Bundespräsident eine höhere demokratische Legitimation, hiermit soll jedoch keine Ausweitung seiner bisherigen Kompetenzen verbunden sein. Die vom Grundgesetz vorgegebene Machtbalance zwischen Bundespräsidenten, Parlament und Bundesregierung bleibt unverändert. Infolge der Einführung der Direktwahl des Bundespräsidenten hat das Verfassungsorgan der Bundesversammlung keine eigenständige Aufgabe mehr und wird daher abgeschafft. Die Kandidaten für die Wahl des Bundespräsidenten können zukünftig von jeder Fraktion des Deutschen Bundestages sowie direkt vom Wahlvolk vorgeschlagen werden.

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