Gesetzentwurf

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes zur Rückführung des Strafvollzugs in die Bundeszuständigkeit (Grundgesetz Artikel 74)

Berlin, 5. Mai 2021. Im Zuge der Föderalismusreform wurde den Bundesländern 2006 die Zuständigkeit für den Strafvollzug zugewiesen – die Verantwortung des Bundes damit ohne nachvollziehbare Erklärung oder ersichtlichen Sachgrund an die Länderebene abgegeben. Die Einwände der Sachverständigen im Rahmen der abgegebenen Stellungnahmen, die ganz mehrheitlich eine Kompetenzverlagerung ablehnten, wurden nicht gewürdigt.

Neben dem Verlust von wegweisenden gesetzgeberischen Forderungen und Möglichkeiten durch beschränkte Landeshaushaltskassen kommt es auch zu teilweise ganz unterschiedlichen Haftbedingungen in den Ländern. Die tatsächlichen Umstände des Strafvollzugs (etwa im Bereich des offenen Vollzugs) hängen nur noch vom Zufall ab, je nachdem, in welchem Bundesland der Täter als Adressat der Maßnahme seinen Wohnsitz hat. Durch Scheinwohnsitze kann gezielt die Chance auf bessere Haftbedingungen gesteigert werden. Dieser „Gefangenentourismus“ ist ein unbefriedigender Zustand und wird einem grundsätzlichen Bedürfnis nach Rechtsordnungseinheit nicht gerecht.

Der Gesetzentwurf der AfD Fraktion sieht eine Rückverlagerung des Strafvollzugs in die Hände des Bundes vor.

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