Antrag

Fachübergreifende Frührehabilitation flächendeckend einrichten – Nahtlose Rehabilitationskette herstellen, Krankenhausstandorte erhalten und stärken

Berlin, 7. Februar. Die Fortschritte in der Akutmedizin ermöglichen, dass die Wahrscheinlichkeit, akute Erkrankungen oder schwere Unfälle zu überleben, gestiegen ist. Polytraumatisierte, Schädel-Hirn-Erkrankte und sonstige multimorbide Patienten überleben häufiger, damit nimmt aber die Zahl von Patienten mit Einschränkungen zu. Um die dauerhaften Schäden möglichst gering zu halten oder auch ganz zu verhindern, muss die Rehabilitation schnellstmöglich beginnen.

Seit 2001 ist die Frührehabilitation Teil der Krankenhausbehandlung gemäß § 39 Abs. 1 SGB V. Die Deutsche Vereinigung für Rehabilitation (DVfR) stellt aber selbst im Jahre 2021 noch eine „nicht bedarfsdeckenden Zahl an Einrichtungen der Frührehabilitation im Krankenhaus“ fest. Entsprechende Abteilungen für die gesetzlich vorgesehene nahtlose Rehabilitationskette sind nicht flächendeckend ausreichend vorhanden. Gleichzeitig gibt es Sorgen um die Zukunft der LandKrankenhäuser in ganz Deutschland.

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