Pressemitteilung

Gereon Bollmann: Wir stehen vor einem weiteren Armutszeugnis bundesdeutscher Verfassungsrechtsprechung

Berlin, 1. Dezember 2021. Zur gestrigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur sogenannten „Bundesnotbremse“ der Bundesregierung erklärt der frühere Richter am Oberlandesgericht Schleswig und AfD-Bundestagsabgeordnete Gereon Bollmann:

„Mit seiner heute verkündeten Entscheidung zur Rechtmäßigkeit der sogenannten ‚Bundesnotbremse‘ setzt das Bundesverfassungsgericht seinen erbärmlichen Weg zum Steigbügelhalter dramatischen Gesetzgebungsversagens fort und adelt außerdem die scheidende Merkel-Regierung mit einem unverdienten Abschiedsgeschenk.

Noch in Jahrzehnten werden sich spätere Juristengenerationen fragen, wie sich nach und nach ein so bisher nicht feststellbarer Qualitätsverlust in die Verfassungsrechtsprechung hat einschleichen können. Wieder einmal hat das Bundesverfassungsgericht gravierende Grundrechtseingriffe passieren lassen, die in ihrem Ausmaß seit dem Bestehen der Bundesrepublik wohl einmalig sein dürften.

Nicht nur das der Entscheidung zugrunde liegende Verfahren, sondern auch die materielle Begründung belegen, dass der Senat seine vornehmste Aufgabe missachtet hat, nämlich seine Kontrollfunktion als Judikative. Der Senat hat einen Befangenheitsantrag wegen der Teilnahme an einem abendlichen Diner bei der Kanzlerin still und heimlich zurückgewiesen und dann erneut – wie schon beim sogenannten Klimaurteil – ohne Durchführung einer mündlichen Verhandlung im Schriftenwege entschieden. Allein dieser Vorgänge, die nach meiner Erfahrung in keinem anderen Gerichtsverfahren denkbar wären, stellen einen handfesten, justiziellen Skandal dar.

Mit seinen Entscheidungsgründen setzt der Senat dem dann noch die Krone auf und folgt der Einfachheit halber in weiten Bereichen der Gesetzesbegründung. Nur als juristisches Feigenblatt kann man bezeichnen, dass sich der Senat dann zum einen ohne weitere Bedenken auf die Stellungnahmen einer Behörde des Bundesjustizministers beruft, nämlich des Robert Koch Instituts, und zum anderen darauf, dass dem Gesetzgeber hier ein nicht zu hinterfragender Ermessensspielraum zukomme, weil in der bisher noch nie so dagewesenen Pandemiesituation ja nun einmal eine Entscheidung habe getroffen werden müssen.

Wie es momentan aussieht, werden sich spätere Richter des Bundesverfassungsgerichts einmal sehr für die kritiklose Sicht ihrer Vorgänger schämen müssen, mit der diese an ihrer Aufgabe gescheitert sind.“

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