Pressemitteilung

Gottfried Curio: Bundesverfassungsgericht pervertiert die Schutzrechte des Grundgesetzes

Berlin, 4. August 2022. Zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die frühere, einschränkende Kindergeld-Regelung für Nicht-EU-Ausländer sei verfassungswidrig, erklärt der innenpolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Gottfried Curio:

„Bis 2020 hatten nicht-freizügigkeitsberechtigte Ausländer, die aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen aufenthaltsberechtigt waren, Anspruch auf Kindergeld nur nach mindestens dreijährigem Aufenthalt in Deutschland sowie bestehender Integration in den Arbeitsmarkt. letzteres bedeutete, dass sie erwerbstätig oder in Elternzeit waren oder vorübergehend Arbeitslosengeld I bezogen. Diese Voraussetzung der Integration verstieß laut Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz aus Artikel 3 des Grundgesetzes.

Die Entscheidung zeigt einmal mehr die Pervertierung der Schutzrechte des Grundgesetzes durch das von den Altparteien nach Proporz besetzte Verfassungsrichter-Gremium. Dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind, sollte – selbstverständlich – nie heißen, dass Rechtsansprüche in Deutschland unspezifisch für alle Erdenbewohner identisch zu sein haben. Derart wird aber hier aufs neue argumentiert und damit durch die Niederreißung der Integrationsanforderungen eine wesentliche Hürde gegen den Kindergeld-Tourismus, etwa aus Südosteuropa, geschleift. Die vorauseilende Hyper-Liberalisierung der Regelung durch den Gesetzgeber im Jahre 2020, derzufolge ein Anspruch ganz allgemein bereits bei 15-monatiger Duldung hierzulande bestehe – wohlgemerkt: Duldung heißt, dass gerade kein Schutzgrund erkennbar war –, kann nicht anders verstanden werden – und wird von den Nutznießern nicht anders verstanden – als allgemeine Einladung zur Ausplünderung der deutschen Sozialkassen. Erst am Montag hatte in einer ähnlichen, aber zu unterscheidenden Entscheidung der EuGH darauf erkannt, dass Eltern aus anderen EU-Staaten während der ersten drei Monate ihres Aufenthalts kein Erwerbsnachweis mehr für Kindergeldbezug abverlangt werden dürfe. Es reiche, dass man sich dauerhaft hier niederlassen wolle. Auch dieses Signal wird von den betroffenen Interessenten schwerlich missverstanden werden.

Wohin die Reise gehen soll, ist klar: Unter der vorgeblich Diskriminierung vermeidenden Überdehnung von Rechtsansprüchen soll die noch verbliebene Leistungsfähigkeit der deutschen Sozialsysteme zur EU- beziehungsweise welt-weiten Nutzung vergemeinschaftet werden. Die Regelungen liegen insofern ganz auf der Linie der beabsichtigten Missinterpretation des allgemeinen Menschenwürdeartikels aus Artikel 1 Grundgesetz, aus dem die Regierung sowie ihr nachgeordnete Behörden textwidrig ein Grundrecht auf Immigration, Aufenthalt und nachfolgend Einbürgerung herauslesen wollen. Dies geschieht mit dem Zweck der Kriminalisierung oppositioneller Kritik an derartigen Deutschen-feindlichen Rechtsüberdehnungen, die darauf verweist, dass die genannten Dimensionen des Einwanderungsgeschehens von Deutschland als gewährendem Staat stets erst souverän zu spezifizieren sind. Die AfD-Fraktion setzt sich – gegen die genannten Judikativ-Entscheidungen, aber im Namen der Interessen des deutschen Volkes – für eine restriktive Vergabe von Anspruchsrechten in allen Dimensionen der Zuwanderung ein, sowohl bei Immigration, Aufenthaltsrecht und Einbürgerung als auch bei begleitenden sozial-finanziellen Regelungen.“

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