Antrag

Inflationsbedingte Bereicherung des Staates an Erbschaften und Schenkungen verhindern

Berlin, 28. Februar 2023. Das Erbschaft- und Schenkungssteueraufkommen in Deutschland ist in den letzten Jahren von 4,3 Mrd. Euro auf über 9,8 Mrd. im Jahre 2021 gestiegen. Dieser Zuwachs spiegelt auch die Erhöhung der Immobilienwerte durch die Immobilienpreisinflation wider.

Die Ertragshoheit der Erbschaft- und Schenkungssteuer liegt bei den Ländern, die Gesetzgebungshoheit liegt beim Bund. Die Antragssteller sehen die Erbschaft- und Schenkungssteuer kritisch. Sie ist eine Substanzsteuer, die Vermögen besteuert, welches aus versteuertem Einkommen stammt. Soweit aus Vermögen Einkünfte erwachsen, werden diese folgerichtig im System der Ertragsteuern erfasst. Die Erbschaft- und Schenkungsteuer erfüllt vor allem eine Umverteilungsfunktion, die sich nicht aus der Erzielung öffentlicher Einnahmen legitimiert. Die Übergabe von Vermögen darf nicht dem Zugriff des Staates ausgesetzt werden. Die bereits heute bei der Erbschaftsteuer vorgesehenen Ausnahmetatbestände tragen ansatzweise der hier vertretenen Position Rechnung. Dies geschieht dadurch, dass einerseits Vermögensübergänge innerhalb von Familien steuerlichen Freibeträgen unterliegen und mit unterschiedlichen Steuersätzen belastet werden und andererseits, dass beim Übergang von Unternehmensbeteiligungen im Erbfall ein Großteil von der Erbschaftsteuer verschont wird, sofern die Fortführung des Unternehmens unter gewissen Rahmenbedingungen gewährleistet ist.

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