Pressemitteilung

Jürgen Pohl: Äußerung von Arbeitgeberpräsident Dulger ist unerhörte Zumutung

Berlin, 15. November 2021. Laut Medienberichten hat Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger in der Debatte über eine 3G-Regel am Arbeitsplatz die Folgen für die Beschäftigten deutlich gemacht. „Wer aus Gründen, die er selbst zu vertreten hat, nicht zur Arbeit erscheint, kann für die ausgefallene Arbeit keinen Lohn beanspruchen“, sagte Dulger.

Dazu teilt der AfD-Bundestagsabgeordnete Jürgen Pohl mit:

„Jetzt hat die allgemeine Corona-Hysterie auch den obersten Arbeitgeber hierzulande ergriffen. Ganz in alter Lohndrücker-Manier sollen gesunde Arbeitnehmer, die sich weigern, sich dem 3G-Regime der herrschenden Corona-Politik zu unterwerfen, keinen Lohn mehr erhalten. Die jüngste Forderung von Arbeitgeberpräsident Dulger ist am Vorabend des zweiten Corona-Weihnachten insbesondere für Familien eine unerhörte Zumutung. So soll in arbeitsrechtlicher Ahnungslosigkeit Druck auf unbescholtene Beschäftigte ausgeübt werden. Auch die Forderung nach einem Rechtsanspruch auf Auskunft und Speicherung von Daten über den Impfstatus von Mitarbeitern ist datenschutzrechtlich unzulässig und schiebt den Schwarzen Peter allein den Arbeitnehmern zu. Stattdessen wäre es die Aufgabe der Arbeitgeber, für einen angemessenen Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz sowie infektionssichere Betriebsabläufe zu sorgen. Die Bringschuld liegt hier eindeutig im Bereich der Arbeitgeber.“

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