Pressemitteilung

Kay Gottschalk: Der Solidaritätszuschlag ist verfassungswidrig und gehört abgeschafft

Berlin, 16. Januar 2023. Der Bundesfinanzhof verhandelt am Dienstag, 17. Januar, ein Musterverfahren eines Ehepaares mit Unterstützung des Bundes der Steuerzahler über die mögliche Verfassungswidrigkeit des Solidaritätszuschlages.

Der finanzpolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Kay Gottschalk, teilt dazu:

„Ich bin sehr froh, dass nun endlich etwas Schwung in die Frage zur Verfassungswidrigkeit des Solidaritätszuschlages kommt. Aus unserer Sicht ist der Solidaritätszuschlag in seiner heutigen Ausgestaltung verfassungswidrig. Mit dem Wegfall des Solidarpaktes II hat die Ergänzungsabgabe ihre Grundlage verloren und ist durch die Reform zu einer Reichensteuer für die obersten 10 Prozent der Einkommenspyramide geworden.

Spannend ist die Vorgehensweise des Bundesfinanzministers Lindner, der keine Vertreter in die mündliche Verhandlung vor dem Bundesfinanzhof entsenden will, um das geltende Recht zu verteidigen. Da wird es wohl einigen Unmut in der linken Ampelkoalition geben, zumal die SPD und die Grünen den Solidaritätszuschlag als neue Reichensteuer längst zu schätzen gelernt haben. Für die FDP ist das nun das Hintertürchen, um doch noch ein Versprechen zur Bundestagswahl halten zu können. In den Koalitionsverhandlungen sind sie ja noch kläglich damit gescheitert, die vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlags in das Koalitionspapier zu schreiben.

Der Wegfall des Solidaritätszuschlags hat nicht nur etwas mit Steuergerechtigkeit zu tun, sondern ist auch in Zeiten von sich absenkendem Wirtschaftswachstum und einer hohen Inflation ein Investitionsmotor. 500.000 Unternehmen zahlen in Deutschland weiterhin den Solidaritätszuschlag. Fällt dieser weg, kann das Kapital in die wirtschaftliche Tätigkeit gesteckt werden.

Mit der AfD-Bundestagsfraktion wäre übrigens ein solches Verfahren, wie es jetzt vor dem Bundesfinanzhof ansteht, obsolet gewesen. Mit der Bundesdrucksache 20/2536 haben wir bereits Mitte letzten Jahres die zügige und vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlags gefordert. Die abschließende Entscheidung zu unserem Antrag wird in den nächsten Wochen folgen. Die bürgerliche Mehrheit im Deutschen Bundestag kann den Weg für eine Abschaffung freimachen, es wird aber voraussichtlich wieder am Willen der CDU/CSU-Fraktion und der gelben Umfaller scheitern.“

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