Pressemitteilung

Klaus Stöber: Energiepreispauschale der Bundesregierung verfehlt vollkommen ihr Ziel

Berlin, 29. April 2022. Die Koalitionsfraktionen haben mit einem Änderungsantrag zu ihrem eigenen Gesetzentwurf (zum Steuerentlastungsgesetz 2022) die Einführung einer einmaligen Energiepreispauschale von 300 Euro als Zuschuss zum Gehalt für alle einkommenssteuerpflichtigen Erwerbspersonen geplant.

Der AfD-Bundestagsabgeordnete Klaus Stöber teilt dazu mit:

„Die Pauschale verfehlt leider vollständig ihre Wirkung, da sie steuerpflichtig ist und dabei auch noch Bevölkerungsgruppen, wie unter anderem die Rentner, die sogar ausdrücklich ausgenommen wurden, davon ausgrenzt. Es ist ein Akt der Ungerechtigkeit, die Rentner von der Pauschale auszuschließen. Schließlich sind sie ebenso von den rasant extrem gestiegenen Energiepreisen betroffen, wie alle anderen Bevölkerungsgruppen auch.

Im Rahmen einer Anhörung im Bundesstag am 25.04.2022 kritisierten die Verbände zudem die vielen Probleme, die diese Pauschale für alle mit sich bringt. Es ist demnach überhaupt nicht nachvollziehbar, warum eine sogenannte Energiepreispauschale einmalig über die Arbeitgeber mit dem Gehalt ausgezahlt und abgaben- und steuerpflichtig sein soll. Der immense bürokratische Aufwand für die Arbeitgeber und insbesondere die Unternehmen zeige, wie unausgewogen und undurchdacht die Bundesregierung hilflos nach Maßnahmen sucht. Es wäre darüber hinaus eine einfache Regelung, die Pauschale den Berechtigten steuer- und abgabenfrei direkt über die Finanzämter (über die Steuer-Identnummer) vom Staat zukommen zu lassen. Dadurch würde der vollständige Betrag die Bürger erreichen und nicht noch auf ein Minimum reduziert werden.

Angesichts eines Anstiegs der Energiepreise zum Vorjahresniveau von 45 Prozent beweist Finanzminister Christian Lindner, dass die Bundesregierung keine Vorstellung davon hat, wie sie die Probleme mit einer verantwortungsvollen Politik lösen soll.“

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