Pressemitteilung

Martin Reichardt: Ideologiegetriebene Regierung hat sich mit ihrem Selbstbestimmungsgesetz völlig verrannt

Berlin, 16. August 2022. Das Selbstbestimmungsgesetz, das das Transsexuellengesetz künftig ersetzen soll, sieht die Änderung des Geschlechtseintrags und des Vornamens in einem vereinfachten Verfahren lediglich per schlichtem Sprechakt im Standesamt vor. Das Gesetz soll sogar Minderjährigen ermöglichen, die obengenannten Änderungen entweder mit der Zustimmung der Sorgeberechtigten oder des Familiengerichtes vorzunehmen. In ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion zum Selbstbestimmungsgesetz mit konkreten Fragen, die sich auf die Umsetzung des Gesetzes bei Minderjährigen, die psychologischen Langzeitauswirkungen und die gesundheitlichen Folgewirkungen des Geschlechtswechsels bezogen, verwies die Regierung auf mangelnde Erkenntnisse. Offensichtlich ist es, dass hier zur schnellen Geschlechtsumwandlung ermutigt werden soll, deren ersten Schritt die Namen- und Geschlechtseintragsänderung ist. Auch zum zeitlichen Verlauf der Vorlage des Gesetzes konnten keine Angaben gemacht werden. Hierzu erklärt der familienpolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Martin Reichardt:

„Die Ampelkoalition läuft hier wieder ihrer ideologischen Agenda in Scheuklappen bedenkenlos hinterher und macht es ganz deutlich, dass sie selbst die Verantwortung ihrer verfehlten politischen Vorstellungen nicht zu tragen bereit ist, sondern sich ausschließlich um die Lobbyarbeit einer kleinen lautstarken Minderheit kümmert. Es erscheint anhand der Antworten der Bundesregierung offensichtlich, dass die Vorstellungen der Regierungsfraktionen als Gegenstand der Regelungen ihres geplanten sogenannten Selbstbestimmungsgesetzes gegen eine Mehrheit der medizinischen Fachwissenschaft nicht umsetzbar sind. So wird die Geschlechtswahl jetzt auf den reinen Sprechakt reduziert, was Willkür Tür und Tor öffnet.

Viele Fragen der Kleinen Anfrage der AfD-Fraktion bleiben nahezu unbeantwortet. So zum Beispiel die Frage nach der Zurverfügungstellung von Mitteln durch die Bundesregierung zur Erforschung der physischen und sozialen Folgen geschlechtsangleichender hormoneller Behandlungen sowie nach der Erforschung von psychischen, physischen und sozialen Folgen geschlechtsangleichender operativer Behandlungen oder die Frage nach Erkenntnissen darüber, wie hoch die Suizidzahlen derjenigen Personen sind, die eine operative Geschlechtsumwandlung an sich haben vornehmen lassen.“

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