Pressemitteilung

Michael Kaufmann: Gleiche Wettbewerbsbedingungen für Forschungseinrichtungen

Berlin, 12. April 2024. Der Deutsche Bundestag hat einen Antrag der CDU/CSU verhandelt, das Besserstellungsverbot bei staatlich geförderter Forschung auch für gemeinnützige Forschungseinrichtungen aufzuheben, die bisher nicht in das Wissenschaftsfreiheitsgesetz aufgenommen wurden, und damit eine schwerwiegende Ungleichbehandlung zu beenden. 

Der forschungspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Michael Kaufmann, teilt dazu mit:

„Einige Forschungseinrichtungen, und zwar vor allem die größten unter ihnen, sind durch das Wissenschaftsfreiheitsgesetz vom Besserstellungsverbot befreit, das heißt sie dürfen ihre Wissenschaftler und Mitarbeiter über dem Tarif des Öffentlichen Dienstes bezahlen. Viele andere gemeinnützige Forschungseinrichtungen dürfen das nicht, wenn sie in den Genuss staatlicher Förderung kommen wollen. Das ist nicht nur eine gravierende Ungerechtigkeit und Wettbewerbsverzerrung, es bringt diese Einrichtungen inzwischen auch in akute Existenznot. Immer mehr ihrer besten Wissenschaftler wandern dorthin ab, wo sie besser bezahlt werden dürfen. Damit wird echte Spitzenforschung diesen Einrichtungen immer häufiger unmöglich gemacht.

Die langfristige Folge dieser Entwicklung wäre eine Art Oligopolisierung der Spitzenforschung. Dies gilt es unter allen Umständen zu verhindern. Wir brauchen dringend gleiche Wettbewerbsbedingungen im Kampf um die besten Köpfe. Darauf zielte dieser Antrag der Union, den wir als AfD-Fraktion befürworten. Dass wir mit der Union im harten politischen Wettbewerb stehen, hindert uns nicht daran, sinnvolle Anträge aus deren Reihen zu unterstützen. Uns geht es vor allem um die bestmöglichen Rahmenbedingungen für alle Forschungsaktivitäten in Deutschland.“

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