Antrag

Pflegende Eltern unterstützen – Flexibilität der Verhinderungspflege nicht einschränken

Berlin, 9. Juni 2021. Bei dem Begriff der Pflegebedürftigkeit wird zumeist das Bild eines älteren Menschen assoziiert. Dass es deutschlandweit auch über 73.000 Kinder und Jugendliche mit anerkannter Pflegebedürftigkeit gibt, ist eher unbekannt. Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI wird gewährt, wenn eine Pflegeperson wegen Krankheit, Urlaub oder aus sonstigen Gründen an der Pflege gehindert ist. Für die Verhinderungspflege steht derzeit ein jährlicher Betrag von 1.612 Euro zur Verfügung, der um bis zu 806 Euro aus Mitteln der Kurzzeitpflege auf insgesamt 2.418 Euro aufgestockt werden kann.

Der Arbeitsentwurf aus dem Bundesgesundheitsministerium zum Pflegereformgesetz bedeutet eine Verschlechterung für Menschen mit Behinderungen. Ein Teil der sogenannten Verhinderungspflege soll künftig einer längeren Verhinderung der Pflegeperson vorbehalten bleiben. Für die stundenweise Inanspruchnahme der Verhinderungspflege sollen dagegen ab dem 1. Juli 2022 nur noch maximal 40 Prozent des Gesamtjahresbetrags zur Verfügung stehen. Im Ergebnis würden durch diese Regelung die Mittel für die flexible Einsetzbarkeit der Verhinderungspflege um fast 50 Prozent gekürzt. Derzeit stehen für die stundenweise Inanspruchnahme von Verhinderungspflege jährlich 2.418 Euro zur Verfügung, künftig sollen es nur noch 1.320 Euro im Jahr sein.

Die AfD Fraktion im Bundestag fordert die Bundesregierung auf, den jährlichen Betrag für Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI von derzeit 1.612 Euro um 20 Prozent zu erhöhen sowie die Mittel aus der Kurzzeitpflege von derzeit bis zu 806 Euro um 20 Prozent zu erhöhen.

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