Pressemitteilung

René Bochmann: Fahrlässigkeit darf wichtige Handelswege nicht gefährden

Berlin, 4. Juli 2023. Das Schwergutschiff „Meri“ kollidierte am 30.11.2022 in den frühen Morgenstunden bei Dunkelheit im Nord-Ostsee-Kanal (NOK) mit der Holtenauer Hochbrücke. Der Schaden an der Brücke ist immens. Die Bundesstelle für Seeunfalluntersuchungen stufte diese Kollision als schweren Seeunfall ein. Die Untersuchungen sind noch nicht abgeschlossen. Die lichten Durchfahrtshöhen der Brücken über den NOK betragen 42 Meter, Schiffe mit einer kritischen Höhe müssen in der Schleuse von der diensthabenden Behörde vermessen werden. Das Schwergutschiff „Meri“ hatte eine Höhe von mindestens 43 bis 44 Metern. Es hätte also gar nicht in den Kanal einlaufen dürfen. 

Dazu erklärt der schifffahrtspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, René Bochmann:

„Es ist nicht nachvollziehbar, dass ein Schiff mit dieser Höhe in den Nord-Ostsee-Kanal einlaufen konnte. Offenbar wurde seitens der Behörde die Höhe des Schiffes nicht richtig oder gar nicht gemessen. Auch wenn eine Vermessung im Dunkeln mittels Laser schwierig sein könnte – so argumentierte die Behörde unmittelbar nach dem schweren Seeunfall – hätte das Schiff bei einem Zweifel am richtigen Höhenmessergebnis bis zum Anbruch des Tages und klarer Sicht im Binnenhafen des Nord-Ostsee-Kanals liegenbleiben müssen. Wir gehen davon aus, dass die Behörde den mitgeführten Schiffspapieren mit den Höhenangaben der Ladung – es war ein Kran – vertraute. Genau das war falsch und wurde der Holtenauer Hochbrücke zum Verhängnis. Eine grobe Fahrlässigkeit. Für die Schifffahrt sind diese bauursächlichen Einschränkungen der Passage – gerade für große Schiffe – eine Katastrophe. Viele Schiffe nutzen nunmehr den alternativen Seeweg über das Skagerrak. Die AfD-Fraktion fordert daher, alle notwendigen Maßnahmen für eine zuverlässige Höhenkontrolle zu ergreifen, damit künftig derartige Unfälle auf diesem wichtigen Handelsweg ausgeschlossen sind.“

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