Pressemitteilung

René Springer: Verfassungsgericht entscheidet gegen den gesunden Menschenverstand

Berlin, 24. November 2022. Das Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) hat entschieden, dass alleinstehenden Asylsuchenden nicht länger die Sozialleistungen pauschal um zehn Prozent gekürzt werden dürfen, weil sie in einem Flüchtlingsheim leben. Die seit 2019 geltende Regelung im Asylbewerberleistungsgesetz ist verfassungswidrig. (https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2022/bvg22-096.html)

Dazu sagt der arbeits- und sozialpolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, René Springer:

„Selbst vernünftige Notwehrmaßnahmen der letzten Merkel-Regierung werden jetzt vom Verfassungsgericht gekippt. Völlig logisch und in der Sache gerecht war die Regelung, dass alleinstehende Asylbewerber in Sammelunterkünften mit verheirateten Paaren gleichgestellt wurden. Die 10 Prozent Kürzung wurde damit begründet, dass Lebensmittel oder zumindest Küchengrundbedarf in größeren Mengen gemeinsam eingekauft und in den Gemeinschaftsküchen gemeinsam genutzt werden.

Die Karlsruher Richter können das nicht nachvollziehen. Nach ihnen ,kann nicht davon ausgegangen werden, dass Alleinstehende in den Sammelunterkünften, weil sie typischerweise gemeinsam mit anderen dort Wohnenden wirtschaften, … tatsächlich im Regelfall einen geringeren Bedarf haben als Alleinstehende in einer eigenen Wohnung.‘

Im Elfenbeinturm versteht man also nicht, was für jeden Bürger völlig selbstverständlich ist: Alleinstehende leben teurer als Ehepaare oder Menschen in Sammelunterkünften. Wahrscheinlich haben die Richter in ihren Villen zwei Küchen, wo sie und ihr Ehepartner jeweils getrennt kochen. Im Ergebnis kann man festhalten: Der gesunde Menschenverstand ist für das Verfassungsgericht verfassungswidrig.

Die AfD-Fraktion im Bundestag fordert die Rückkehr zu Sinn und Verstand. Menschen in Sammelunterkünften leben billiger als in der eigenen Wohnung. Deshalb muss für sie auch eine 10-prozentige Kürzung möglich sein. Wenn das verfassungswidrig ist, dann muss man sich langsam Gedanken über die Verfassung der Verfassungsrichter machen.“

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