Antrag

Sofortmaßnahme gegen die sozialen Folgen der Inflation – Mehr Netto vom Brutto für die Erwerbstätigen

Berlin, 15.Dezember 2021. Dem Steuerpflichtigen muss nach Erfüllung seiner Einkommensteuerschuld von seinem Erworbenen zumindest so viel verbleiben, wie er zur Bestreitung seines notwendigen Lebensunterhalts bedarf; so auch der 13. Existenzminimumbericht der Bundesregierung unter Bezug auf das Bundesverfassungsgericht . Das sachliche Existenzminimum ist also steuerfrei zu stellen.

Gegenwärtig werden selbst bei einem Mindestlohn-Empfänger mit einem Verdienst von lediglich 1.664,- Euro brutto (Stundenlohn von 9,60 EUR * 40 Wochenstunde) immer noch Einkommensteuer und Kirchensteuer in Höhe von über 100,- Euro im Monat fällig und es verbleiben etwa 1.224,- Euro netto. Reicht der Nettoverdienst nicht aus, um die Kosten für den Lebensunterhalt und Wohnung zu bestreiten müssen aufstockende Sozialleistungen wie das Wohngeld beantragt werden. Den Bürgern werden also zunächst von ihrem Verdienst Steuern abgenommen, um ihnen dann unter Umständen und auf Antrag einen Teil als Sozialleistung wieder zurückzugeben. Ein solches „linke Tasche-rechte Tasche“- Geldschieben macht die Bürger zu Bittstellern und unselbständig.

Die AfD Fraktion im deutschen Bundestag fordert die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem der steuerliche Grundfreibetrag auf einen Betrag in Höhe von 12.600,- Euro im Jahr erhöht wird.

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