Pressemitteilung

Stephan Brandner: Bundestag schränkt Rechte ungeimpfter Abgeordneter unverhältnismäßig ein

Berlin, 11. Januar 2022. Der Direktor des Deutschen Bundestages hatte gestern mit einer Rundmail bekannt gemacht, dass zukünftig nur noch doppelt geimpfte und getestete sowie genesene und zusätzlich getestete Abgeordnete Zugang zum Plenarsaal haben sollen. Alle anderen Abgeordneten mögen auf der Tribüne Platz nehmen soweit sie getestet sind. Inzwischen wurde das Verlangen nach einer zusätzlichen Impfung für Genesene zurückgenommen und zu einem Versehen erklärt.

Aber auch in der jetzt geltenden Version der Vorschriften wird ein großer Teil der Abgeordneten der AfD-Fraktion von der Arbeit im Plenarsaal ausgeschlossen, konstatiert Stephan Brandner, parlamentarischer Geschäftsführer und Justiziar der AfD-Fraktion im Bundestag:

„Diese Anordnung entbehrt jeder Verhältnismäßigkeit und kommt einer Impfpflicht für oder aber bewusster Ausgrenzung von Abgeordneten gleich. Offenbar wollen die Regierungsfraktionen zukünftig lieber unter sich sein und die ungeliebte AfD-Opposition aus dem Raum verbannen. Es gibt keinen Grund dafür, negativ getestete Personen nicht in den Plenarsaal zu lassen und auf die Tribünen zu zwingen, wissen wir alle doch inzwischen, dass Geimpfte ebenso Viren weitertragen können wie Ungeimpfte. Insofern dient dieses Konzept schlicht und einfach der Diskriminierung und Stigmatisierung von Abgeordneten, die auf eine Impfung verzichten wollen. Wir von der AfD-Fraktion sollen, so, wie übrigens viele Bürger draußen, die von ihrem Demonstrationsrecht Gebrauch machen wollen, in unseren Rechten beschnitten werden – als Deckmantel muss Corona herhalten.“

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