Pressemitteilung

Thomas Seitz: Urteil wegen Vergewaltigung eines 11-jährigen Mädchens in Neustrelitz offenbart gravierende Defizite der Justiz

Berlin, 21. Juli 2022. Nach der Vergewaltigung eines 11 Jahren alten Mädchens in Neustrelitz wurde der Täter lediglich zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Der afghanische Täter soll nach Medienberichten als unbegleiteter Flüchtling ohne Ausweisdokumente nach Deutschland gekommen sein. Er soll sein Opfer in einen Park gelockt und dort über das Kind hergefallen sein. Die Verurteilung nach Jugendstrafrecht war zwingend, nachdem Experten das Alter des Täters auf 16 Jahre geschätzt hatten.

Der rechtspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Thomas Seitz, teilt dazu mit:

„Wir kennen die genauen Einzelheiten des Falles nicht, aber nach allen berichteten Umständen ist die Aussetzung der verhängten Jugendstrafe zur Bewährung unerträglich. Es ist zu hoffen, dass die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel einlegt. Der Fall offenbart einmal mehr die gravierenden Defizite im Umgang mit straffälligen Migranten. Das fängt damit an, dass Migranten nach wie vor in großer Zahl ohne Ausweispapiere einreisen und ihre Altersfeststellung dann auf ihrer mündlichen Angabe und gegebenenfalls einer ‚Inaugenscheinnahme‘ beruht. Nur in Zweifelsfällen ordnen die Jugendämter eine ärztliche Untersuchung an, wobei selbst diese ‚mit den schonendsten Methoden unter Achtung der Menschenwürde und körperlichen Integrität‘ durchzuführen ist (BT-Drs. 19/1241, Frage 79). Erweist sich die mündliche Angabe als falsch, droht keine Sanktion. Die AfD-Fraktion hat 2018 einen Antrag eingebracht, in dem verlässliche Altersfeststellungen sowie die Einführung einer Strafdrohung für falsche Altersangaben gefordert werden (BT-Drs. 19/471). Des Weiteren fordert die AfD-Fraktion seit langem, dass mit dem Erreichen der Volljährigkeit zwingend Erwachsenenstrafrecht anzuwenden ist.“

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