Pressemitteilung

Tino Chrupalla: Alle Abgeordneten müssen am 27. Januar Zutritt zur Gedenkveranstaltung haben

Berlin, 22. Januar 2022. Der Vorsitzende der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag, Tino Chrupalla, hat sich persönlich der Verfassungsklage der AfD-Fraktion gegen die Coronaregelungen im Bundestag angeschlossen. Ein entsprechender Schriftsatz wurde dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gestern Nachmittag zugestellt. Anlass ist die willkürliche Verkürzung des Genesenenstatus von sechs auf drei Monate. Dadurch wäre es Herrn Chrupalla nicht möglich, am 27. Januar an der Veranstaltung des Deutschen Bundestages zum Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus teilzunehmen. Die Teilnahme ist ihm selbst dann nicht möglich, wenn er durch einen negativen Test nachweisen kann, dass er nicht erneut an Corona erkrankt ist. Denn an diesem Tag steht nach einer Entscheidung von Bundestagspräsidentin Bärbel Bas die Tribüne, auf der bei regulären Plenarsitzungen getestete Abgeordnete sitzen können, die nicht die 2G-Regel erfüllen, nicht zur Verfügung.

Tino Chrupalla:

„Die Gedenkveranstaltung des Deutschen Bundestages für die Opfer des Nationalsozialismus hat eine herausragende Bedeutung für die Erinnerungspolitik unseres Landes. Als Fraktionsvorsitzender habe ich meine Teilnahme an dieser wichtigen Plenarsitzung fest eingeplant. Es ist für mich daher nicht akzeptabel, dass mir als frei gewähltem Abgeordneten der Zugang zu dieser parlamentarischen Gedenkstunde verwehrt wird. Es ist beschämend, dass ich genötigt bin, das Bundesverfassungsgericht anzurufen, um mir Zugang zu dieser herausgehobenen Gedenkfeier zu verschaffen.

Ich fordere die Bundestagspräsidentin daher auf, umgehend dafür Sorge zu tragen, dass es allen Abgeordneten des Deutschen Bundestages, unabhängig von ihrem Impf- und Genesenenstatus, ermöglicht wird, am 27. Januar an der Veranstaltung zum Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus teilzunehmen.“

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