Antrag

Vergabe der Start- und Landerechte an deutschen Flughäfen reformieren und unnötige Flüge vermeiden

Berlin, 27. September 2022. Die Benutzung von Flughäfen in der Europäischen Union erfordert nach der Verordnung (EWG) Nr. 95/93 Start- und Landeerlaubnisse. Diese Erlaubnisse werden in Form von Zeitfenstern zum Starten und Landen vergeben, die als Flughafen-Slots bezeichnet werden (https://www.airliners.de/slots-das-gold-fur-die-luftfahrt/18810#:~:text=%22Gro%C3%9Fvaterrecht%22&text=Denn%20Fluggesellschaf-ten%20k%C3%B6nnen%20bestehende%20Slots,%E2%80%9Ehistorischen%20Slot%E2%80%9C%20wieder%20fliegen.) Die europäischen Regeln zur Slot-Vergabe setzen die IATA-Regeln um und treffen weitere Vorgaben, die verhindern sollen, dass Flugzeuge unnötig lang an den Startbahnen warten oder in der Luft kreisen müssen, weil keine Landebahn frei ist (https://www.iata.org/en/policy/slots/slot-guidelines). Im Regelfall gilt nach der Verordnung (EWG) Nr. 95/93, dass Luftfahrtunternehmen mindestens 80 Prozent der Ihnen zugewiesenen Slots nutzen müssen, damit sie nicht in der folgenden Flugsaison neu verteilt werden. Die Anwendung dieser 80/20-Regel wurde während der Corona-Krise zunächst gänzlich ausgesetzt und im weiteren Verlauf mehrfach angepasst. Mit Inkrafttreten der delegierten Verordnung (EU) 2021/1889 der Europäischen Kommission galt für den Winterflugplan 2021/2022 eine Mindestnutzungsquote von 50 Prozent (https://lexparency.de/eu/32021R0250/ART_1/). Für die Sommer-Flugplanperiode 2022 hat die Europäische Kommission eine Mindestnutzungs-quote von 64 Prozent erlassen (https://germany.representation.ec.europa.eu/news/eu-gewahrt-fluglinien-auch-im-sommer-2022-flexibilitat-bei-nutzung-von-start-undlanderechten-2021-12-15-2_de). Bereits die Mindestnutzung von 50 Prozent der Slots im Winter 2021/2022 hielten mehrere Fluggesellschaften für unrealistisch (https://www.tagesschau.de/wirtschaft/geisterflugstreit-zwischen-lufthansa-und-der-eu-101.html). Die niederländische KLM, die zur französischen Air France gehört, kritisierte beispielsweise, bei einer 50prozentigen Mindestnutzungsquote entweder mit halb leeren Maschinen fliegen zu müssen oder ihre Slots wegen Flugabsagen zu verlieren (ebenda). Die Lufthansa sah sich ebenfalls gezwungen, bis März 2022 18.000 unnötige Flüge durchführen zu müssen, um einem Ver-lust ihrer Slots zu entgehen (ebenda). 

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