Antrag

Welthunger ideologiefrei bekämpfen – Stilllegungsflächen und ökologische Vorrangflächen für Nahrungs- und Futtermittelproduktion freigeben

Berlin, 25. April 2022. Der Ukraine-Krieg, die Corona-Krise und die steigenden Auflagen für die deutschen Landwirte, haben in den vergangenen Wochen zu einem erheblichen Anstieg der Energie- und Rohstoffpreise geführt. Die diskutierten Regelungen einer Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP), welche ohnehin schon um zweiJahre verschoben wurden, sind unter diesen Umständen nicht mehr tragbar und müssen dringend überarbeitet werden.

Da aber die EU-Kommission um Fertigstellung der Strategiepläne drängt, wäre dies nur noch zu vereinzelten aber essenziellen Punkten möglich. Deswegen sollte die primäre Aufgabe der Landwirte, nämlich die Lebensmittelproduktion als vorrangiges Ziel in der EU deklariert werden. „Obwohl beispielsweise der Generalsekretär der Vereinten Nationen, Antonio Guterres, anlässlich des Ukraine-Kriegs vor einer Nahrungskrise, einem „Wirbelsturm des Hungers“ warnt, können sich die Grünen maximal dazu durchringen, Exportstopps anderer Länder zu verurteilen. Frei nach dem Motto: Die anderen sollen produzieren, wie, ist uns egal. So warf der Grünen-Europapolitiker Martin Häusling erst vor wenigen Tagen Wladimir Putin vor, Getreide als Waffe einzusetzen. Doch die Lösung Häuslings – wie auch von Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir – ist es nicht, die heimische agrarische Produktion effizienter zu machen. Stattdessen wollen sie die deutsche Tierhaltung zurückfahren, damit weniger Getreide in Trögen landet.

Wir als AfD-Fraktion fordern die Bundesregierung auf, 1. die bisher vorgesehenen 4 bis 7 Prozent in der GAP ab 2023 für Stilllegungsflächen zu streichen und forciert Nahrungs- bzw. Futtermittel herzustellen; 2. Stickstoffsouveränität herzustellen und den Einsatz von organischen Düngemitteln und stickstofffixierenden Pflanzen vorübergehend zu fördern; 3. ökologische Vorrangflächen für den Anbau von Nutzpflanzen zur Lebensmittelproduktion vorübergehend freizugeben sowie Dünge- und Pflanzenschutzmittel auf diesen Flächen einzusetzen.

Zum Antrag

Ähnliche Inhalte