Pressemitteilung

Beatrix von Storch: § 219a muss bleiben – auch ungeborene Kinder haben ein Recht auf Leben

Berlin, 09. März 2022. Das Bundeskabinett hat sich auf die Abschaffung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche verständigt. Der Gesetzentwurf von FDP-Bundesjustizminister Buschmann sieht vor, § 219a StGB aufzuheben.

Beatrix von Storch, stellvertretende Vorsitzende der AfD-Bundestagsfraktion, erklärt:

„Ungeborene Kinder haben ein Recht auf Leben: Ohne Wenn und Aber. Dieses Recht will ihnen die Ampel-Koalition schrittweise absprechen. In diese Richtung zeigt die Streichung des § 219a. Als AfD-Fraktion sprechen wir uns entschieden gegen alle Bestrebungen aus, Abtreibungen zu bewerben, zu bagatellisieren und staatlicherseits zu fördern. Die Streichung des § 219a öffnet die Tür zur Abschaffung des § 218.

Als AfD-Fraktion stehen wir für den Schutz des Lebens. Wir fordern, dass bei der Schwangerenkonfliktberatung das vorrangige Ziel der Beratung der Schutz des ungeborenen Lebens sein muss. Deshalb lehnen wir auch eine sogenannte ergebnisoffene Beratung ab. Als AfD-Fraktion fordern wir mehr finanzielle Unterstützung für werdende Eltern und auch für alleinerziehende Frauen vor und nach der Entbindung – damit sie sich für ihr Kind entscheiden können.“

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