Pressemitteilung

Frömming: Zentralistische Steuerung des Bildungswesens nicht wünschenswert

Berlin, 7. September 2021. Zur Einführung eines Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschüler ab dem Jahr 2026 erklärt der bildungspolitische Sprecher der AfD-Fraktion und Mitglied im Vermittlungsausschuss, Götz Frömming:

„Wieder einmal hat der Bund mit viel Geld den Ländern Kompetenzen im Bildungsbereich abgekauft. Es ist richtig, mehr in Bildung und Betreuung von Grundschülern zu investieren. Allerdings sind dafür vorrangig die Länder und Kommunen zuständig. Der Bund steigt neben der dauerhaften Mitfinanzierung der Hochschulen nun auch noch in die Dauerfinanzierung der Schulen ein. Das verstößt gegen unsere verfassungsrechtliche Ordnung und schafft bei der praktischen Umsetzung bürokratische Hürden, wie wir es gerade beim Digitalpakt erleben. Es wäre besser, wenn die Länder selbst in die Lage versetzt würden, ihren Pflichten dauerhaft nachzukommen.

Ebenso kritisieren wir eine einseitige Ausrichtung auf die Bedürfnisse der Wirtschaft, die beide Eltern als Arbeitskräfte braucht. Der Gesetzentwurf berücksichtigt private, familiäre Betreuungsmodelle in keiner Weise. Eine echte Wahlfreiheit für Eltern, ob sie ihre Kinder selbst oder fremd betreuen lassen wollen, ist nicht gegeben.

Eine zentralistische und ideologiegetriebene Steuerung unseres Bildungswesens ist auch mit Blick auf die beiden deutschen Diktaturen des vergangenen Jahrhunderts nicht wünschenswert.“

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