Pressemitteilung

Investitionsprogramm für die Bundeswehr muss haushaltsrechtlich korrekt finanziert werden

Berlin, 3. Juni 2022. Zur Beschlussfassung über das Sondervermögen Bundeswehr und die Änderung des Grundgesetzes erklären die Vorsitzenden der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag Alice Weidel und Tino Chrupalla:

„Umfangreiche Investitionen in Ausrüstung und Ausstattung der Bundeswehr, die von Union und SPD über Jahrzehnte unverantwortlich heruntergewirtschaftet worden ist, sind richtig und notwendig. Die Überwindung dieses hohen Investitionsstaus hat die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag seit Jahren immer wieder angemahnt. Die Finanzierung dieser gewaltigen Aufgabe muss allerdings transparent und haushaltsrechtlich korrekt erfolgen.

Die Finanzierung über ein im Grundgesetz verankertes ‚Sondervermögen‘ zur Umgehung der Schuldenbremse ist nicht der richtige Weg und könnte einen Dammbruch auslösen, der reguläre einheitliche Haushalte künftig unmöglich machen könnte. Die AfD-Fraktion hat deshalb einen Änderungsantrag eingebracht, der auf die Errichtung eines Sondervermögens ohne eigene Kreditermächtigung und die Finanzierung der überfälligen Investitionen in die Bundeswehr aus dem regulären Haushalt zielt, um die haushaltsrechtlichen Regeln einzuhalten. Durch richtige Prioritätensetzung im Haushalt ist es möglich, der Bundeswehr in den nächsten fünf Jahren die ihr zugedachten hundert Milliarden Euro auch ohne Grundgesetzänderung zufließen zu lassen.

Diesen Antrag haben die übrigen Fraktionen leider abgelehnt. Der Gesetzentwurf der Koalition enthält zudem nach einer Reihe viel zu spät vorgelegter Änderungen auch fragwürdige Bestimmungen wie die Schaffung eines vom Bundestag zu wählenden Kontrollgremiums, das die Ausgrenzung kritischer Abgeordneter von der parlamentarischen Mitwirkung an diesem Haushaltsvorhaben möglich macht.

Die AfD-Bundestagsfraktion, die im Gegensatz zu den anderen Fraktionen die freie Gewissensentscheidung des Abgeordneten achtet, wird sich weiterhin konstruktiv für eine bessere Ausstattung der Bundeswehr mit den Waffen und der Ausrüstung einsetzen, die sie zur Erfüllung ihres Auftrags braucht.“

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