Pressemitteilung

Lobbyregister einführen

Lobbyregistergesetz

Die AfD-Bundestagsfraktion will durch Transparenz die Wiederherstellung der politischen Chancengleichheit der Deutschen fördern, denn Transparenz ermöglicht die öffentliche Kontrolle von Lobbyisten und Nichtregierungsorganisationen. Ihr Gesetzentwurf  Drucksache 19/22183 (bundestag.btg) führt deshalb ein Register für Lobbyisten, Nichtregierungsorganisationen und Lobbydienstleister ein.

Durch das Lobbyregister wird transparent, welche Träger privatwirtschaftlicher Interessen sowie Nichtregierungsorganisationen auf die Gesetzgebung des Bundes oder andere politische Entscheidungen einwirken wollen. Zudem sollte Transparenz durch die „legislative Fußspur“ geschaffen werden, die durch das Gesetz eingeführt werden sollte. Dies sollte bedeuten, dass in Gesetzentwürfen diejenigen Lobbyisten und externen Berater nennen, die an der Erarbeitung der Gesetzesentwürfe beteiligt waren. Der Gesetzentwurf wurde abgelehnt.

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