Pressemitteilung

René Springer: Gewerkschaftlich organisiertes Lohndumping in der Leiharbeit stoppen

Berlin, 1. Juni 2023. Leiharbeiter werden meist deutlich schlechter bezahlt als Stammbeschäftigte. Durchschnittlich sind es 600 Euro weniger im Monat. Rechtlich ist das nicht zu beanstanden, entschied das Bundesarbeitsgericht. Die Gewerkschaften mussten sich vom zuständigen Richter jedoch die Frage gefallen lassen, warum sie überhaupt Tarifverträge abschließen, die schlechtere Bezahlung erst ermöglichen. Ohne die Tarifverträge würde „Equal Pay“ schließlich gelten. 

Der arbeits- und sozialpolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, René Springer, kommentiert dies wie folgt:  

„Das Modell Leiharbeit wird systematisch genutzt, um die Löhne zu drücken. Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts zur Leiharbeit macht deutlich, dass der Gesetzgeber gefordert ist, diesen Missstand zu beseitigen. Im Gegensatz zu Bundesregierung, Ampelkoalition und Gewerkschaften ist die AfD-Fraktion offenbar die einzige ernstzunehmende politische Kraft im Bundestag, die sich konsequent gegen Lohndumping in der Leiharbeit einsetzt und faire Löhne für gute Arbeit fordert.

In der Leiharbeit muss der Grundsatz gelten: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit ab dem ersten Arbeitstag. Ein Unterlaufen dieses Grundsatzes durch Gewerkschaften muss zukünftig gesetzlich verhindert werden. Um dem erhöhten Kündigungsrisiko und der Flexibilität der Leiharbeitnehmer Rechnung zu tragen, fordern wir außerdem eine Flexibilitätsprämie von 10 Prozent, die als Aufschlag auf das Arbeitsentgelt geleistet wird.“

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