Antrag

Anerkennung der Selbstregulation bei Werbung für Lebensmittel

Berlin, 9. April 2024. Der Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung für die 20. Wahlperiode sieht unter anderem vor, Werbung für Lebensmittel mit einem hohen Zucker-, Fett- oder Salzgehalt gegenüber Kinder noch weiter als bisher einzuschränken (https://www.bundesregierung.de/resource/blob/974430/1990812/1f422c60505b6a88f8f3b3b5b8720bd4/2021-12-10-koav2021-data.pdf?download=1).

Das vorrangige Ziel dabei ist, die Bekämpfung von Übergewicht und Adipositas im Kindesalter. Obwohl dieser Bereich der Werbebranche sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene umfangreich reglementiert ist, befindet sich die an Kinder gerichtete Lebensmittelwerbung immer wiederkehrend in der politischen Debatte. Erst kürzlich hat Deutschland die Vorgaben der europäischen Richtlinie über audiovisuellen Mediendienste (AVMD-Richtlinie) zur inhaltlichen Begrenzung der Lebensmittelwerbung gegenüber Kindern im Medienstaatsvertrag vollständig umgesetzt. Die Ausgestaltung und Überwachung der Vorgaben erfolgt – wie durch die Richtlinie vorgesehen – im Wege der Selbstkontrolle der Branche durch den Deutschen Werberat. Dieser hatte erst im Jahr 2021 nochmals seine Verhaltensregeln verschärft, um Kinder in der Altersgruppe unter 14 Jahren vor inhaltlich unangemessener Lebensmittelwerbung zu schützen. Die Verhaltensregeln legen unter anderem fest, dass in der Werbung alles zu unterlassen ist, was als Aufforderung zu einer übermäßigen und einseitigen Ernährung verstanden werden könnte. Außerdem sind Kauf- und Konsumaufforderungen an Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren ebenso unzulässig wie Inhalte, die Bemühungen der Eltern untergraben, für eine ausgewogene Ernährung ihrer Kinder zu sorgen.

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