Gesetzentwurf

Entwurf eines Gesetzes zur Neufassung des Gesetzes zur Beschleunigung von Beschaffungsmaßnahmen für die Bundeswehr

Berlin, 4. Juli 2023. Seit Inkrafttreten des bisherigen Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetzes (BwBBG) vom 11. Juli 2022 wurden kaum militärische Großauftrag rechtsverbindlich vergeben. Die angekündigte „Trendwende Material“ hat bisher nicht stattgefunden (vgl. htts://www.zdf.de/nachrichten/politik/zustand-bundeswehrsondervermoegen-zeitenwende-100.html und https://www.tagesschau.de/inland/ruestungsindustrie-bundeswehr-sondervermoegen-101.html). Offensichtlich wird das bisherige Gesetz seiner Aufgabenstellung nicht gerecht. Auch personelle Einzelmaßnahmen, wie der Rücktritt von Bundesverteidigungsministerin Lamprecht und die Entlassung der Präsidentin des Bundesamtes für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr, Gabriele Korb, haben keinen Einfluss auf die inhaltlichen Mängel des bestehenden Gesetzes. Gemäß Art. 87 a GG stellt der Bund Streitkräfte zur Verteidigung auf.

Die Bundeswehr garantiert den Bestand der Bundrepublik Deutschland und schützt Deutschland und seine Bürger vor Bedrohungen von außen sowie Erpressung. Soldaten sind gemäß § 7 Soldatengesetz verpflichtet, „der Bundesrepublik Deutschland treu zu dienen, und das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes tapfer zu verteidigen.“ Im äußersten Falle bedeutet dies, Leben und Gesundheit für unser Land einzusetzen. Die überragende Bedeutung des sicherheitspolitischen Interesses der Bundesrepublik Deutschland und der Respekt vor dem Leben und der Gesundheit unserer Soldaten gebieten, dass unsere Bundeswehr unter anderem über eine moderne, materielle Vollausstattung verfügt.

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