Gesetzentwurf

Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Verfassungsmäßigkeit und Rechtsstaatlichkeit im Bundesverfassungsschutzgesetz

Berlin, 9. Juni 2021. Das Bundesamt für Verfassungsschutz ist in jüngerer Vergangenheit in negativer Weise der Gegenstand häufiger medialer Berichterstattungen gewesen. Die nähere Befassung mit dem Bundesverfassungsschutzgesetz (BVerfSchG) als zentrale Rechtsgrundlage für die Eingriffsbefugnisse des Bundesamts für Verfassungsschutz hat ergeben, dass das BVerfSchG in weiten Teilen rechtsstaatlichen Grundsätzen nicht gerecht wird.

Mehrere Elemente des BVerfSchG stehen nicht im Einklang mit dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG). Es liegt auf der Hand, dass es dem Bundesamt für Verfassungsschutz unmöglich ist, tatsächlich die Verfassung zu schützen, solange seine zentrale Eingriffsermächtigungsgrundlage selbst in Inkongruenz mit der Verfassung steht. So ist das BVerfSchG formell verfassungswidrig, weil der Bund den Verfassungsschutzbehörden der Länder Aufgaben zuweist, ohne die Kompetenz hierzu zu besitzen (§ 3 Absatz 1 und 2 BVerfSchG). Darüber hinaus besitzt der Bund ebenso wenig die verfassungsrechtliche Kompetenz, dem Bundesamt für Verfassungsschutz die Sammlung von Informationen über Bestrebungen, die sich gegen den „Gedanken der Völkerverständigung“ richten, aufzuerlegen.

Der Gesetzentwurf der AfD Fraktion im Deutschen Bundestag sieht vor, dass das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit uneingeschränkt auch in Bezug auf das BVerfSchG umgesetzt wird.

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