Pressemitteilung

Albrecht Glaser: Wahlrecht ist ein Bürgerrecht

Berlin, 19. September 2023. SPD-Innenministerin Faeser und die hessische SPD wollen das Wahlrecht für Ausländer ausweiten. Bei Kommunalwahlen sollen zukünftig auch „Flüchtlinge“ wählen dürfen. Genauer: Ausländer, die sich mindestens 6 Monate in Deutschland aufhalten. Der Obmann der AfD-Fraktion in der Wahlrechtsreformkommission des Bundestages, Albrecht Glaser, teilt hierzu mit:

„Das Wahlrecht ist ein Bürgerrecht und genuin deutschen Staatsbürgern vorbehalten. Nach der ,Ehe für Alle‘ und dem ,Sozialstaat für Alle‘ soll es nun bald ein Wahlrecht für Alle geben. So dürften in Zukunft auch Migranten aus Marokko oder Eritrea wählen.
Das Kommunalwahlrecht für ,Flüchtlinge‘ nach dem Willen der SPD könnte nur der erste Schritt sein. Es ist davon auszugehen, dass der zweite Schritt das Wahlrecht für Ausländer auch bei Landtags- und Bundestagswahlen wäre.
Bei einem jährlichen Zuzug von Millionen Migranten würde ein Wahlrecht für Ausländer auch Millionen mehr Wähler bedeuten. Nicht unwahrscheinlich, dass diese überwiegend auch ausgesprochen migrationsfreundliche Parteien wie SPD oder Grüne wählen würden. Zumindest solange, bis sich erste Ausländer-Parteien gründen.
Eine Abkopplung des Wahlrechts von der Staatsbürgerschaft wäre ein weiterer Schritt zur Auflösung unseres Staatswesens bisheriger Prägung. Mit dem Wahlrecht übt das Staatsvolk Staatsgewalt aus – und das setzt die deutsche Staatsangehörigkeit voraus. Für das Wahlrecht wird ,nach der Konzeption des Grundgesetzes die Eigenschaft als Deutscher vorausgesetzt‘, urteilte das Bundesverfassungsgericht bereits im Jahr 1990. Insoweit sind Bestrebungen wie die von Frau Faeser als womöglich verfassungswidrig anzusehen.“

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