Pressemitteilung

Barbara Lenk: Keine anlasslose Überwachung digitaler Kommunikation

Berlin, 19. Januar 2023. Zur geplanten EU-Verordnung zur Bekämpfung des sexuellen Kindesmissbrauchs erklärt die digitalpolitische Sprecherin der AfD-Bundestagsfraktion, Barbara Lenk:

„Sexuelle Gewalt gegen Kinder ist ein furchtbares Verbrechen. Jeder Vorfall sowie dessen Verbreitung gehören konsequent verfolgt und geahndet. Aber die EU-Kommission schießt mit ihren Plänen zur Verhinderung der Verbreitung von Bildern sexuellen Kindesmissbrauchs im Internet über das Ziel hinaus. Digitale Plattformen müssten anlasslos entsprechendes Material in den Profilen und Kanälen ihrer Nutzer suchen und entfernen – das beträfe sämtliche Endgeräte. Selbst vor einer Ende-zu-Ende-Verschlüsselung gängiger Messenger-Dienste (etwa Telegram) macht die Verordnung nicht halt.

Der Kampf gegen die Verbreitung von Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs ist ein wichtiges Anliegen. Aber schon heute ist es auf richterliche Anordnung möglich, Speichermedien und Kommunikationsverläufe Verdächtiger zu beschlagnahmen und auszuwerten. Dieses rechtsstaatliche Verfahren findet die  volle Unterstützung der AfD-Fraktion.

Das anlasslose Scannen von Telefonen und Rechnern ohne das Wissen unbescholtener Bürger käme einer digitalen Hausdurchsuchung gleich, ohne Anfangsverdacht und ohne richterlichen Beschluss. Die geplante EU-Verordnung könnte eine Blaupause für eine digitale Ausforschung der Bevölkerung auf Vorrat sein.“

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