Antrag

Soziale Mindestsicherung effektiv organisieren – Bürgergeld auf Arbeitsvermittlung fokussieren

Berlin, 12. März 2024. Der anhaltende Fachkräftemangel in Deutschland hat gravierende Folgen für die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft (https://www.dihk.de/de/themen-und-positionen/fachkraefte/beschaeftigung/fachkraeftereport-2021/fachkraeftemangel-mit-gravierenden-folgen– 61818) und kann auf absehbare Zeit nicht behoben werden.

Angesichts durchschnittlich 3,9 Millionen erwerbsfähigen Bürgergeldempfängern im Jahr 20231 und im August 2023 knapp 929.000 Langzeitarbeitslosen sollte die Hebung endogener Arbeitskraftpotenziale deutlich mehr im politischen Fokus stehen als bislang. Die Integration von Arbeitslosen und Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsmarkt ist oft erschwert durch multiple Vermittlungshemmnisse, wobei gesundheitliche Einschränkungen neben fehlender Qualifikation, mangelnder Berufserfahrung und familiären Betreuungsverpflichtungen einen wesentlichen Teil der Vermittlungshemmnisse darstellen. Hinzu kommt der Umstand, dass unter den SGB II-Leistungsberechtigten mit gesundheitlichen Einschränkungen ein Großteil – trotz anderslautender Einschätzung der Rentenversicherung – aus Sicht der Bundesagentur für Arbeit (BA) „faktisch nicht erwerbsfähig“ ist. Allein die Diskrepanz hinsichtlich der Einschätzung der Erwerbsfähigkeit besagter Personengruppe evoziert kritische Rückfragen zum tatsächlichen Anteil echter und ggf. zu hinterfragender gesundheitlicher Einschränkungen, der insbesondere für politische Ableitungen relevant ist.

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