Pressemitteilung

Stephan Protschka: Schächten ist mit dem Tierschutz nicht vereinbar und hat in Deutschland keinen Platz

Berlin, 8. Februar 2023. Die AfD-Bundestagsfraktion hat heute im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft gefordert, die Ausnahmeregelung für das betäubungslose Schlachten (Schächten) im Tierschutzgesetz ersatzlos zu streichen (BT-Drs. 20/5365). Wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Jahr 2020 bestätigt hat, ist diese Forderung verhältnismäßig und verstößt nicht gegen das Recht auf Religionsfreiheit. Viele andere europäische Staaten wie Polen, Dänemark, Norwegen, Schweiz, Island, Liechtenstein, Schweden und Belgien haben das Schächten bereits verboten. Der Antrag wurde von allen anderen Fraktionen abgelehnt. Sogar von der CDU-Fraktion, die in Niedersachsen erst vor kurzem ein ähnliches Verbot gefordert hatte.

Dazu äußert sich der agrarpolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Stephan Protschka, wie folgt:

„Das Schächten, bei dem den Tieren bei vollem Bewusstsein die Kehle durchtrennt wird, ist mit dem Tierschutz nicht vereinbar. Wir sind daher der Auffassung, dass diese erwiesenermaßen grausamste aller Tötungsmethoden in Deutschland keinen Platz mehr hat. Mit der Methode der Elektrokurzzeitbetäubung steht außerdem längst eine Betäubungsmöglichkeit zur Verfügung, die den Belangen des Tierschutzes und der Religionsfreiheit gleichermaßen Rechnung trägt.

Wir bedauern, dass die anderen Fraktionen im Deutschen Bundestag leider noch nicht bereit für diese wichtige Tierschutzentscheidung sind. Heute wäre eine gute Gelegenheit gewesen, dem Vorbild vieler unserer europäischen Nachbarländer zu folgen und die Ausnahmegenehmigungen zum Schächten in Deutschland nicht länger zuzulassen.“

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